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   LG Heidelberg, 14.12.1988 - 3 O 147/88   

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https://dejure.org/1988,15689
LG Heidelberg, 14.12.1988 - 3 O 147/88 (https://dejure.org/1988,15689)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 14.12.1988 - 3 O 147/88 (https://dejure.org/1988,15689)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - 3 O 147/88 (https://dejure.org/1988,15689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 970
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht an Schnellstraßen bei Nacht

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.12.1988 - 3 O 147/88
    Denn abgesehen davon, daß die Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde sich darauf beschränkt, den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten Gefahren zu schützen (BGH VersR 1972, 563; OLG Karlsruhe VersR 1977, 61; OLG Köln VersR 1985, 789), ist der streitgegenständliche Weg als beschränkt.
  • OLG Köln, 12.01.1984 - 7 U 53/83

    Amtspflichtverletzung; Haftung bei Amtspflichtverletzung; Haftung einer Gemeinde;

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.12.1988 - 3 O 147/88
    Denn abgesehen davon, daß die Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde sich darauf beschränkt, den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten Gefahren zu schützen (BGH VersR 1972, 563; OLG Karlsruhe VersR 1977, 61; OLG Köln VersR 1985, 789), ist der streitgegenständliche Weg als beschränkt.
  • OLG Hamm, 31.08.2022 - 11 U 9/22

    Verkehrssicherungspflichtverletzung; Gemeindestraße; örtlicher Feld- und Waldweg

    Denn nach den örtlichen Gegebenheiten ist bei einem solchen unbefestigten und im Wesentlichen aus losen Geröll und Grasüberwuchs bestehenden Weg ohne weiteres mit Unebenheiten und weiteren Hindernissen wie etwa durch den Fahrradverkehr geschaffene Spurrillen zu rechnen und sind in Konsequenz dessen auch an die Verkehrssicherungspflichten für den Weg nur geringe Anforderungen zu stellen (so auch: OLG Naumburg, Urteil vom 14.07.2006, 10 U 24/06 - Rz. 39 ff. juris, für einen in einem Naturpark gelegenen unbefestigten Radweg; LG Heidelberg; Urteil vom 14.12.1988, 3 O 147/99, VersR 1989, 970, für einen unbefestigten durch Feld und Wald führenden Gemeindeverbindungsweg).
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